- 4844 b - 1329. Mai 18. Breslau. quinta fer. p. oct. b. Stan. Vor den von dem Breslauer Bischof Nanker ernannten Richtern Archidiakon Heinrich und Magister Arnold von Protzan erklärt Jakob, Pfarrer von Schöbekirch, auf die Klage des Pfarrers Heinrich von Kostenblut und seines Prokurators, dass dieselbe falsch sei, da die genannten Zehnten zu seiner Kirche Schöbekirch seit ihrer Gründung immer gehört haben und im Besitz verschiedener seiner Vorgänger gewesen sind, sodass der Kirche zu Kostenblut nichts davon gebührt, besonders weil die Besitzer dieser Zehnten und Bebauer dieser Dörfer seit einem Jahre (per anni circulum) in seiner Kirche den Gottesdienst hören und die Sakramente empfangen, die Zehnten auch seiner Kirche durch den Breslau er Bischof zugeschrieben worden sind. Wegen der 4 Mk (s. o. S. 206 Reg. 4803 a) erbietet er sich zu weiterer Rechtfertigung. Er verlange deshalb, dass dem Pfarrer von Kostenblut und seinem Prokurator ewiges Stillschweigen auferlegt und derselbe in die Kosten verurtheilt werde. Jakob (v. Karschau), Prokurator des Pf. Heinrich v. Kostenblut, beschwor darauf die Wahrheit der Klage, desgleichen Jakob, Pfarrer von Schöbekirch, die Gerechtigkeit seiner Vertheidigung. Die Richter setzen darauf dem Pfarrer von Kostenblut als Termin zur Beweisführung (pro prima dilacione) Sonnabend über 8 Tage (27. Mai) fest. Z.: Johann Pfarrer von St. Katharina (Kattern), Johann Pfarrer von St. Mauritius, Friczco Notar des Herzogs Boleslaw und Stanko Notar des Breslauer Archidiakons. Prozessrotulus des Vincenzstifts v. J. 1329 im Bresl. Staatsarch. Vincenzstift 197 b. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |